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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Vertragsbedingungen für MoveERP.

Stand / Updated: 5 Oct 2026MoveERP · B2B
Hinweis: Hinweis: Anbieter und Vertrag unterliegen deutschem Recht. Diese Schweizer Sprachfassung dient der besseren Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung zu konsultieren.

1. Anbieter, B2B-Ausrichtung und Geltungsbereich

Anbieter ist Walter Herbrandt, handelnd unter kölns-webdesign, Am Braunsacker 34, 50765 Köln, Deutschland. Diese AGB gelten für MoveERP-Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand und Tarif

MoveERP ist eine konfigurierbare Softwarelösung für Umzugsunternehmen. Je nach Tarif umfasst sie insbesondere Funktionen zur Kunden- und Umzugsdatenerfassung, Kalkulation, Angebots- und Rechnungserstellung, E-Mail-Kommunikation sowie im Pro-Tarif zusätzliche Inventar- und Planungsfunktionen. Maßgeblich sind die beim Vertragsschluss angezeigte Leistungsbeschreibung und der gebuchte Tarif.

3. Vertragsschluss und Checkout

Die Produktdarstellung ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Vertrag kommt mit Annahme bzw. elektronischer Bestätigung zustande. Wird ein externer Checkout-, Zahlungs- oder Reseller-Dienst eingesetzt, gelten ergänzend dessen vor Vertragsschluss angezeigte Angaben; die ausdrücklich ausgewiesene Verkäuferrolle ist für den jeweiligen Bestellvorgang maßgeblich.

4. Preise und Kleinunternehmerregelung

Es gelten die beim Vertragsschluss angegebenen Preise. Der Anbieter nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Soweit diese Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Ändern sich die steuerlichen Voraussetzungen, erfolgt die Abrechnung nach den dann geltenden Vorgaben.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsarten. Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig.

6. Vertragslaufzeit und Verlängerung

Beim Monatsabonnement beträgt die Vertragsperiode einen Monat, beim Jahresabonnement zwölf Monate. Das Abonnement verlängert sich jeweils um eine entsprechende weitere Vertragsperiode, sofern es nicht zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.

7. Kündigung

Die Kündigung ist zum Ende der laufenden Vertragsperiode möglich und kann über eine bereitgestellte technische Möglichkeit oder in Textform an info@moveerp.com erklärt werden. Der Zugang bleibt grundsätzlich bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen.

8. Bereitstellung und Setup

Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die für seinen Tarif erforderlichen Zugangs- oder Einrichtungsinformationen. Soweit eine manuelle Einrichtung erforderlich ist, ist eine Bearbeitung grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden vorgesehen; dies ist keine garantierte Service-Level-Zusage.

9. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität seiner Daten, Preise, Steuereinstellungen, Kalkulationsparameter, Texte und sonstigen Einstellungen verantwortlich. Vor produktiver Nutzung sind Einstellungen sowie exemplarische Berechnungen, Angebote, Rechnungen und E-Mails zu prüfen.

10. Kalkulation, Dokumente und Beratungsausschluss

MoveERP stellt technische Verwaltungs- und Berechnungsfunktionen bereit und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Buchhaltungs- oder Unternehmensberatung.

11. Archivierung

MoveERP ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kein steuerrechtliches Langzeitarchiv. Der Kunde ist für gesetzlich erforderliche Aufbewahrung und Sicherung seiner Geschäftsunterlagen verantwortlich.

12. Zugangsdaten und Nutzung

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder Weiterverkauf an unberechtigte Dritte sind ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.

13. Nutzungsrechte

Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke im Rahmen des gebuchten Tarifs.

14. Verfügbarkeit, Wartung und externe Dienste

Der Anbieter bemüht sich um hohe technische Verfügbarkeit. Eine unterbrechungsfreie Nutzung wird ohne gesonderte SLA nicht zugesagt. Wartung, Sicherheitsupdates sowie Ausfälle von Internet-, Hosting- oder Drittanbieterdiensten können Funktionen zeitweise beeinflussen.

15. Weiterentwicklung

MoveERP darf technisch weiterentwickelt und in zumutbarem Umfang angepasst werden, solange der vertragsgemäße Kernnutzen nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Es gelten die Datenschutzerklärung und, soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, der gesonderte AVV gemäß Art. 28 DSGVO.

17. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach angemessener vorheriger Information und im gesetzlich zulässigen Umfang vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden.

18. Vertragsende und Daten

Nach Vertragsende kann der Zugriff deaktiviert werden. Der Kunde hat benötigte Daten und Dokumente rechtzeitig zu exportieren oder anderweitig zu sichern.

19. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in zwingenden gesetzlichen Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit zulässig, auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Nachteile aus unrichtigen oder ungeprüften Kundeneingaben gilt die Haftung nur nach diesen gesetzlichen Maßstäben.

20. Keine Erfolgsgarantie

Bestimmte Umsätze, Anfragen, Aufträge, Conversion-Raten oder Einsparungen werden nicht garantiert.

21. Änderungen bei Dauerschuldverhältnissen

Notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher, sicherheitsbezogener oder technischer Anforderungen werden in angemessener Weise mitgeteilt und nur im gesetzlich zulässigen Umfang vorgenommen.

22. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Köln Gerichtsstand.

23. Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung.

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